Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Klarstellung zu Saisonarbeitskräften und Arbeitsquarantäne
Einige Klarstellungen hinsichtlich der sogenannten Arbeitsquarantäne enthält die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die am 1. August in Kraft tritt. Darüber hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute die Verbände der Ernährungs- und Agrarwirtschaft informiert.
Einige Klarstellungen hinsichtlich der sogenannten Arbeitsquarantäne enthält die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die am 1. August in Kraft tritt. Darüber hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute die Verbände der Ernährungs- und Agrarwirtschaft informiert. Danach müssen Saisonarbeitskräfte, die aus einem Hochrisikogebiet einreisen und über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einen Test vorweisen und für fünf Tage in Quarantäne. Während dieser Zeit dürfen sie unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Dazu zählen beispielsweise nicht durchmischte Arbeitsgruppen. Nach dem fünften Tag endet die Arbeitsquarantäne automatisch. Ein weiterer Test ist nicht erforderlich. Für Saisonarbeitskräfte aus einem Virusvariantengebiet bleibt es bei den geltenden Regelungen mit der 14-tägigen Quarantänepflicht.
Die Ministerin macht in dem Verbändeschreiben auch auf die neue allgemeine Nachweispflicht bei der Einreise nach Deutschland aufmerksam. Danach muss jede einreisende Person, also auch jede Saisonarbeitskraft, bei der Einreise über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis verfügen, und zwar unabhängig davon, aus welchem Gebiet die Einreise erfolgt. Unverändert weiter besteht die Pflicht zur Anmeldung vor der Einreise über das Einreiseportal. AgE
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Klarstellung zu Saisonarbeitskräften und Arbeitsquarantäne
Einige Klarstellungen hinsichtlich der sogenannten Arbeitsquarantäne enthält die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die am 1. August in Kraft tritt. Darüber hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute die Verbände der Ernährungs- und Agrarwirtschaft informiert.
Einige Klarstellungen hinsichtlich der sogenannten Arbeitsquarantäne enthält die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die am 1. August in Kraft tritt. Darüber hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute die Verbände der Ernährungs- und Agrarwirtschaft informiert. Danach müssen Saisonarbeitskräfte, die aus einem Hochrisikogebiet einreisen und über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einen Test vorweisen und für fünf Tage in Quarantäne. Während dieser Zeit dürfen sie unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Dazu zählen beispielsweise nicht durchmischte Arbeitsgruppen. Nach dem fünften Tag endet die Arbeitsquarantäne automatisch. Ein weiterer Test ist nicht erforderlich. Für Saisonarbeitskräfte aus einem Virusvariantengebiet bleibt es bei den geltenden Regelungen mit der 14-tägigen Quarantänepflicht.
Die Ministerin macht in dem Verbändeschreiben auch auf die neue allgemeine Nachweispflicht bei der Einreise nach Deutschland aufmerksam. Danach muss jede einreisende Person, also auch jede Saisonarbeitskraft, bei der Einreise über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis verfügen, und zwar unabhängig davon, aus welchem Gebiet die Einreise erfolgt. Unverändert weiter besteht die Pflicht zur Anmeldung vor der Einreise über das Einreiseportal. AgE
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Klarstellung zu Saisonarbeitskräften und Arbeitsquarantäne
Einige Klarstellungen hinsichtlich der sogenannten Arbeitsquarantäne enthält die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die am 1. August in Kraft tritt. Darüber hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute die Verbände der Ernährungs- und Agrarwirtschaft informiert.
Einige Klarstellungen hinsichtlich der sogenannten Arbeitsquarantäne enthält die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die am 1. August in Kraft tritt. Darüber hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute die Verbände der Ernährungs- und Agrarwirtschaft informiert. Danach müssen Saisonarbeitskräfte, die aus einem Hochrisikogebiet einreisen und über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einen Test vorweisen und für fünf Tage in Quarantäne. Während dieser Zeit dürfen sie unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Dazu zählen beispielsweise nicht durchmischte Arbeitsgruppen. Nach dem fünften Tag endet die Arbeitsquarantäne automatisch. Ein weiterer Test ist nicht erforderlich. Für Saisonarbeitskräfte aus einem Virusvariantengebiet bleibt es bei den geltenden Regelungen mit der 14-tägigen Quarantänepflicht.
Die Ministerin macht in dem Verbändeschreiben auch auf die neue allgemeine Nachweispflicht bei der Einreise nach Deutschland aufmerksam. Danach muss jede einreisende Person, also auch jede Saisonarbeitskraft, bei der Einreise über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis verfügen, und zwar unabhängig davon, aus welchem Gebiet die Einreise erfolgt. Unverändert weiter besteht die Pflicht zur Anmeldung vor der Einreise über das Einreiseportal. AgE


